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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 17 A 1093/95 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 1996 - 17 A 1093/95 (https://dejure.org/1996,4265)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung eines Visums; Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.01.1995 - 12 K 6018/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 17 A 1093/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 460
- NVwZ 1997, 512
- DVBl 1997, 194 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels zum Zweck der Beendigung eines als …
Danach kann nicht zweifelhaft sein, dass die Freiheitsrechte der EMRK subjektive Rechte begründen, die im Klagewege geltend gemacht werden können, § 42 Abs. 2 VwGO, vgl. Dörr, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, Europäischer Verwaltungsrechtsschutz, Rn. 294; OVG Münster, Urteil vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - NVwZ 1997, 512. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - L 9 AL 196/99
Härtefälle bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Bevorzugte Erteilung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 3335/01
Ablagerung; Bauaufsicht; Bauschutt; Gefahr; Unterlassungsgebot; …
Dasselbe gilt im Übrigen für das Recht Bayerns, welches der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 1986 (- 22 CS 86.01950 -, NVwZ 1997, 512) zugrunde liegt (Art. 36 Abs. 6 Satz 2 BayVwVG entspricht § 13 Abs. 6 Satz 2 VwVG).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99
Arbeitslosenversicherung
Zu Recht ist auch darauf hingewiesen worden, dass diese rechtlich zulässige Form des Zusammenlebens unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG sowie des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Achtung des Privatlebens) steht (vgl. BVerwG DVBl 1996, 1253 ff.; OVG NRW NVwZ 1997, 512 ff.) und grundrechtsrelevante Benachteiligungen zu vermeiden sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058). - VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit einem Deutschen …
Die zu klärende Rechtsfrage ist auch für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich, da dem - seitens des Antragsgegners unwidersprochen gebliebenen - Vortrag des Antragstellers zufolge sein deutscher Lebenspartner keine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erhalten könnte (vgl. hierzu den eine Visumserteilung zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft betreffenden Beschluß des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - InfAuslR 1997, 189 ), so daß für den Antragsteller und seinen deutschen Lebenspartner ein anderer Lebensmittelpunkt als Deutschland nicht ernsthaft in Betracht kommt. - SG Aachen, 15.09.2000 - S 8 AL 66/00 Während es ausländerrechtlich geboten sein kann, zur Ermöglichung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, weil die Führung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein zu berücksichtigendes privates Interesse ist (hierzu OVG NRW vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - ) würde ohne eine unbefristete und unbeschränkte Arbeitserlaubnis der Ausländer in Abhängigkeit zu seinem Partner gedrängt.